§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und zwar aus dem Obmann / der Obfrau, dem Schriftführer / der Schriftführerin und dem Kassier / der Kassiererin. Bei Bedarf können jeweils Stellvertreter / Stellvertreterinnen von der Generalversammlung gewählt werden.
  2. Der Vorstand leitet den Verein in eigener Verantwortung.
  3. Sämtliche Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf zwei Jahre gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
  4. Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.
  5. Der Vorstand wird vom Obmann / von der Obfrau oder vom Kassier / von der Kassierin schriftlich oder mündlich einberufen.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden, und mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  7. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Er soll seine Beschlüsse jedoch nach Möglichkeit einvernehmlich fassen. Beschlüsse des Vorstandes werden zu Beweiszwecken protokolliert.
  8. Den Vorsitz führt der Obmann / die Obfrau des Vereins. Bei dessen Verhinderung der Kassier / die Kassierin.
  9. Außer durch Tod oder Ablauf der Funktionsperiode (Absatz 4) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Absatz 10) oder Rücktritt (Absatz 11).
  10. Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihrer Ämter entheben.
  11. Die Mitglieder des Vorstandes können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl oder Kooptierung (Absatz 3) eines Nachfolgers wirksam.
  12. Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden nicht gewählt sondern vom Vorstand kooptiert und eingesetzt.

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