§ 8 Verwaltung des Vereins

Der Verein wird verwaltet durch:

  • den Vorstand
  • den erweiterten Vorstand
  • das Schiedsgericht
  • die Generalversammlung
  • die Rechnungsprüfer / die Rechnungsprüferinnen

Teile jetzt diese Seite in deinem sozialen Netzwerk: