§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen teilzunehmen, sowie alle Einrichtungen und Leistungen des Vereins zu beanspruchen.
  2. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
  3. Die Mitglieder können eine außerordentliche Generalversammlung beantragen, sofern die Unterschriften von mindestens 10% der Mitglieder vorliegen.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins insbesondere hinsichtlich § 2 dieser Statuten nach Kräften zu fördern.
  5. Bei Vereinen, Organisationen und Gebietskörperschaften ist der amtierende Obmann / die Obfrau oder Bürgermeister / Bürgermeisterin oder eine von ihnen beauftragte Person für die Kontoführung verantwortlich.
  6. Die Mitglieder akzeptieren die jeweils gültigen Tauschregeln des Vereines.
  7. Die Mitglieder verpflichten sich die jeweils anzuwendenden gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.
  8. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Postanschrift, der Emailadresse oder Telefonnummer unverzüglich dem Vorstand bekannt zu geben bzw. im Mitgliederbereich zu aktualisieren.
  9. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Außerdem sind ordentliche und außerordentliche Mitglieder zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.
  10. Der Kontostand ist vor der Kündigung bzw. nach dem Ausschluss auszugleichen.

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