§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sowie juristischen Personen werden, die sich den Zielen nach § 2 verbunden fühlen.
  2. Die Mitgliedschaft ist auch für Vereine, Organisationen und Gebietskörperschaften möglich.
  3. Durch die Anmeldung auf der Homepage und die damit verbundene Akzeptanz bestätigt das Mitglied die Einhaltung der Tauschregeln und der Statuten.
  4. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig.
  5. Nur ordentliche Mitglieder dürfen am Tauschkreislauf teilnehmen.

Teile jetzt diese Seite in deinem sozialen Netzwerk: