§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
  3. Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Teile jetzt diese Seite in deinem sozialen Netzwerk: