§ 13 Aufgabenbereich der Generalversammlung

  1. Genehmigung und Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses.
  2. Beschlussfassung über den Voranschlag.
  3. Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
  4. Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühren und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
  5. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
  6. Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse der Mitgliedschaft.
  7. Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins.
  8. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

Teile jetzt diese Seite in deinem sozialen Netzwerk: