§ 10 Aufgabenbereich des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  1. Erstellung des Jahresvoranschlages sowie der Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses.
  2. Erstellung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung.
  3. Vorbereitung der Generalversammlung.
  4. Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen.
  5. Erstellen und Beschluss der Tauschregeln für den Talentetausch, mit Ausnahme der Festlegung der Gebühren.
  6. Verwaltung des Vereinsvermögens.
  7. Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern.
  8. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins, insbesondere kann er sich eines Geschäftsführers / einer Geschäftsführerin bedienen, der die laufenden Aktivitäten des Vereines koordiniert und durchführt.
  9. Der Vorstand unterstützt den erweiterten Vorstand durch angemessene Hilfestellungen.
  10. Dem Vorstand obliegt die Qualitätssicherung der erarbeiteten Maßnahmen.

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